auf den Brief von Rene Schmidt (Vorstandsmitglied
im BDS Thüringen):
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ja, es handelte sich in diesem Fall um eine illegale Waffe. Dass im Zusammenhang mit solch schrecklichen Gewalttaten immer wieder verwendete Argument, von legalen Waffenbesitzern gehe statistisch keine relevante Gefahr aus, ist allerdings nicht neu. Sie wissen, dass schon die Abgrenzung von legalen und illegalen Waffen nicht immer ganz leicht ist. Viele Waffen im illegalen Handel sind – bei legalen Besitzern – gestohlen oder auf andere Weise abhanden gekommen. Die Gefährlichkeit illegaler Waffen ist im Übrigen völlig unbestritten. Wir Grüne waren es, die immer wieder zu verstärkten Anstrengungen aufgefordert haben und beispielsweise die viel zu lange verzögerte Einführung des nationalen Waffenregisters verlangt haben, um eine genaue Übersicht zu bekommen, wer wo was besitzt und lagert. Es waren zudem vor allem Bündnis 90/Die Grünen, die eine schärfere Gangart gegen das öffentliche Tragen von Messern eingefordert und sogar teilweise durchgesetzt haben. Sie sehen, wir sind auf diesem Auge keineswegs blind.
Dennoch können wir die Probleme des legalen Waffenbesitzes nicht gegen die Probleme des illegalen Besitzes und Gebrauchs von Waffen ausspielen. Ganz allgemein gesprochen lässt sich sagen, dass das Risiko des Missbrauchs von Waffen steigt, je mehr Waffen sich in privaten Händen befinden. Dass die illegalen Waffen hier überaus gefährlich sind, hat die Tat von Dachau wieder einmal schrecklich bewiesen. Ob eine Verschärfung des Waffenrechts den jungen Staatsanwalt in diesem konkreten Fall gerettet hätte, lässt sich natürlich nicht mit Bestimmtheit sagen. Wir wollen aber auch das generelle Risiko von Waffengewalt verringern. Lassen Sie es mich mit einem Tempolimit auf Autobahnen vergleichen. Auch ein solches Tempolimit bietet keine Garantie dafür, dass es nicht zu schweren Unfällen wegen überhöhter Geschwindigkeit kommt. Es mag aber zu einer Verringerung der Unfälle beitragen, wenn sich viele Menschen an dieses Tempolimit halten.
Uns ist natürlich klar, dass bestimmte Personen Waffen zu Hause bereithalten müssen und wir privaten Waffenbesitz nicht völlig verbieten können. Das gilt zum Beispiel für Jäger, die in der Nacht gerufen werden, um beispielsweise ein angeschossenes Wild zu erschießen. Das gilt auch für den kleinen Kreis gefährdeter Personen, die auf Waffen angewiesen sind. Aber müssen zum Beispiel Sportschützen Waffen und Munition in der Wohnung lagern? Mit der persönlichen Zuverlässigkeit der Schützen selbst ist es eben nicht getan. In den meisten Haushalten leben auch andere Menschen - mit ihren oftmals nicht einmal in der Familie bekannten Problemen. Ist es wirklich so weltfremd zu erwarten, dass auch die Jägerinnen und Jäger und die Schützenverbände überlegen, wie sie mit der Situation umgehen und welche Konsequenzen sie zu ziehen gedenken? Es wäre hier überaus hilfreich, wenn statt eines pauschalen NEIN konkrete Vorschläge kommen würden, wie die Problematik der in Privatwohnungen gelagerten Waffen gelöst, oder zumindest entschärft werden könnte.
Wie Sie auf Seite 3 unseres Antragstextes zu diesem Thema (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/021/1702130.pdf [Anm.: Das Dokument ist auf der Seite des Deutschen Bundestage nicht mehr verfügbar...]) sehen können, stellen wir uns beispielsweise besondere Regelungen für Jägerinnen und Jäger vor. Dort heißt es: "Für Jäger können abweichende Regelungen gefunden werden, die der besonderen Situation –etwa dem Fehlen von Vereinshäusern– gerecht werden. Auf Grund der höheren Anforderungen, die an die Zuverlässigkeit von Jägern gestellt werden, ist dies aber auch zu rechtfertigen."
Von einer „Anfeindung“ der Jäger oder der Sportschützen kann daher nicht im Mindesten die Rede sein. Da wir privaten Waffenbesitz auch nicht verbieten wollen, gehe ich davon aus, dass sich die Beantwortung Ihrer Fragen erübrigt.
Ich hoffe, Ihnen dargelegt zu haben, warum unsere Vorschläge für eine Verschärfung des Waffenrechts keine unangemessene Beeinträchtigung der Sportschützen darstellen, sondern vielmehr einen Beitrag für die öffentliche Sicherheit leisten sollen.
Ich möchte noch ein persönliches Wort hinzufügen: Erlauben Sie mir, da auch Sie mit persönlich sehr harten Worten an Herrn Montag herangetreten sind, Ihnen zu sagen, dass ich Ihre Grundgesetzinterpretation äußerst zweifelhaft finde. Gerade Art. 14 Abs. 3 GG beinhaltet ja die Erlaubnis der Enteignung unter bestimmten Bedingungen (die wir in Bezug auf Waffen aber nicht wollen, s.o.). Was eine Verschärfung des Waffenrechtes mit den von Ihnen zitierten Grundrechten der Glaubens- und der Meinungsfreiheit sowie des Gleichheitsgrundsatzes zu tun haben soll, erschließt sich mir überhaupt nicht. Ebenso verstehe ich nicht, wie Sie darauf kommen, Waffenbesitzer hätten keinen Anspruch auf den Schutz des Art. 14 GG. Eine Ihrer Aussage entsprechende Regelung kann ich im Grundgesetz nicht einmal ansatzweise entdecken. Das Grundgesetz gilt für Sie als Bürger und Waffenbesitzer selbstverständlich wie für diejenigen Bürgerinnen und Bürger die keine Waffen besitzen.
Im Übrigen ist es für mich selbstverständlich, dass wir Grüne für einen gesunden Liberalismus eintreten. Dazu gehört auch der liberale Rechtsstaat, der für uns unverzichtbar ist. Mir scheint, Sie verwechseln hier Liberalismus mit Libertarismus, einer Gesinnung, der wir Grüne uns nicht anschließen werden.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Sebastian Weisenburger