Eine Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik des BKA in Bezug auf Straftaten mit und durch Schusswaffen.

Autor: Nico Catalano
7.7.2011

(Übernommen von prolegal.de)

 

Im April 2011 verabschiedeten in Baden-Württemberg die Partei B90/Die Grünen und deren Juniorpartner SPD ihren Koalitionsvertrag zur Regierungsarbeit. Dort steht unter anderem der folgender Absatz

Zitat:

"Waffenrecht verschärfen
Über eine Bundesratsinitiative werden wir eine Verschärfung des Waffenrechts angehen, insbesondere mit dem Ziel, ein generelles Verbot für den Privatbesitz von grosskalibrigen Faustfeuerwaffen durchzusetzen (mit Ausnahme der Jäger). Auch die Kontrolle der so genannten Altfälle unter den Sportschützen im Waffenrecht muss strenger und rechtssicher geregelt werden. Wir werden zudem rasch die erforderlichen Konsequenzen aus der vom Landtag bereits beschlossenen Evaluation der Kontrollen von Waffen und Munition ziehen. Wir streben eine dauerhafte höhere Kontrolldichte durch die Waffenbehörden an."

Quelle: Koalitionsvertrag B90/Die Grünen - SPD Baden-Württemberg

 

Im Juni folgten dann in Bremen die SPD und ihr Juniorpartner B90/Die Grünen mit ihrem Koalitionsvertrag. Auch hier äußert man sich zum Waffenrecht.

Zitat:

"Auch wenn ein Großteil der Straftaten mit illegalen Waffen verübt wird, so wurden in der Vergangenheit nicht nur bei Amokläufen an deutschen Schulen viele Menschen auch durch legale, aber ungesicherte, Waffen verletzt oder sogar getötet. Im Waffenrecht werden wir deshalb versuchen, über den Bundesrat ein Verbot großkalibriger Waffen – auch für Sportschützen – herbeizuführen. Darüber hinaus werden wir zur effektiveren Sicherung von Sport- und anderen privaten legalen Waffen eine Initiative ergreifen, endlich die technisch bereits ausgereifte digitale Sicherung von Waffen auf dem Verordnungs- und Gesetzeswege mit der manuellen Sicherung, zum Beispiel durch Waffenschränke, gleichzustellen."

Quelle: Koalitionsvertrag SPD - B90/Grüne Bremen

 

Das Ziel von B90/Die Grünen - SPD ist also klar:

Verbot von großkalibrigen Kurzwaffen (kurz GK-KW) in Privathand, ausgenommen Jäger.

Gleichzeitig will man zusätzliche Sicherungsmaßnahmen an den übrigen Waffen gesetzlich vorschreiben lassen, die nicht den versprochenen Schutz vor Mißbrauch leisten können, der uns zugesagt wird.

Es werden aber keine Fakten genannt, welche die Forderungen nach einen Verbot von den GK-KW untermauern würden. Immerhin räumt man in Bremen ein, daß ein Großteil der Straftaten, bei denen Schusswaffen im Spiel waren, mit illegalen Schusswaffen begangen wurden.

Nimmt man jetzt die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) von 2010 zur Hand, findet man ... nichts.

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Hier die komplette Auswertung der PKS als PDF