Offener Brief vom FvLW e.V. an den Bundesinnenminister
Dr. Thomas de Maizière aufgrund der Antworten vom BMI
auf die "Kleinen Anfragen" der SPD und der Grünen

  

In diesen Antworten kann man lesen, daß das Bundesministerium des Innern beabsichtigt, noch in diesem Jahr von der Ermächtigung (§ 36 Abs. 5 WaffG) Gebrauch zu machen.
 
(Anm.: Das war 2010, aktuell ist zu diesem Thema aber noch nichts passiert)
 
 
Hier der Text des § 36 Absatz 5 WaffG:
 
Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Art und Zahl der Waffen oder Munition und der Örtlichkeit von den Anforderungen an die Aufbewahrung abzusehen oder zusätzliche Anforderungen an die Aufbewahrung oder die Sicherung der Waffe festzulegen. Dabei können
1. Anforderungen an technische Sicherungssysteme zur Verhinderung einer unberechtigten Wegnahme oder Nutzung von Schusswaffen,

2. die Nachrüstung oder der Austausch vorhandener Sicherungssysteme,

3. die Ausstattung der Schusswaffe mit mechanischen, elektronischen oder biometrischen Sicherungssystemen

festgelegt werden.

 
Hier der offene Brief vom FvLW e.V.:

Sehr geehrter Herr Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière,

wie der Antwort der Bundesregierung – Deutscher Bundestag Drucksache 17/1305 17. Wahlperiode 01. 04. 2010 auf die -

“Kleine Anfrage der Abgeordneten Gabriele Fograscher, Iris Gleicke, Michael Hartmann (Wackernheim), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD – Drucksache 17/1065″,

- hier Frage 5 und 6 zu entnehmen ist, beabsichtigt das Bundesministerium des Inneren noch in diesem Jahr von der Ermächtigung, der zusätzlichen mechanischen, elektronischen oder biometrischen Sicherung sowohl der Waffen als auch der Waffenschränke Gebrauch zu machen.

Wir, die FvLW e. V., als größte unabhängige Bürgerinitiative für den legalen Waffenbesitz und ich als deren Vertreter ersuchen Sie im Interesse aller Waffenbesitzer um Aufklärung über die geplante Umsetzung der Ankündigung.

Aus unserer Sicht entbehrt die tatsächliche Umsetzung jeglicher Notwendigkeit. Die Anforderungen der gesetzeskonformen Aufbewahrung liegen bereits in mehr als ausreichendem Umfang vor. Jede zusätzliche Maßnahme stellt keinen konkreten Zugewinn an Sicherheit dar und dient lediglich anderen Interessen.

Hiermit richten wir den dringenden Appell an die Bundesregierung diese unsäglichen Bestrebungen um weitere Sicherungsmaßnahmen nicht weiter zu verfolgen und das Vorhaben der Einführung von zusätzlichen Maßnahmen nicht zu betreiben.

Für Rückfragen stehen Ihnen die FvLW und ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Reiner Assmann, Vizepräsident FvLW