Amoktaten
Forschungsüberblick unter besonderer Beachtung jugendlicher Täter im schulischen Kontext. (2007)
Kriminalistisch-Kriminologische Forschungsstelle Landeskriminalamt NRW - Analysen Nr. 3/2007
Ein Auszug daraus:
Prävention und Intervention
Grundsätzlich muss Amok-Prävention sehr frühzeitig und grundlegend geleistet werden und kann damit nur sehr eingeschränkt eine Polizeiaufgabe sein. Jedenfalls gibt es andere gesellschaftliche Institutionen, die sehr viel früher und sehr viel wirksamer auf potenzielle Täter einwirken können und sollten (v. a. Familien, Kindergärten, Schulen und Vereine). Dabei ist zu unterscheiden zwischen den grundlegenden Präventionsmaßnamen (Prophylaxe), die entweder an der Förderung von Schutzfaktoren oder an der Verhinderung bzw. Verminderung von Risikofaktoren ansetzen können, und der einzelfallbezogenen Prävention (Krisenintervention). Nach Bannenberg (2007) kann es grundsätzlich keine spezifische Amok-Prävention geben, sondern allenfalls allgemeinere Maßnahmen (z. B. zur Suizid- oder Gewaltprävention), die zugleich auch auf (potenzielle) Amoktäter wirken können.
Die folgenden Präventionsmaßnahmen zielen auf die Stärkung von Schutzfaktoren ab (vgl. hierzu auch Aronson, 2001):
Schulpsychologische und sozialarbeiterische Konzepte
Förderung und Stärkung des Selbstbewusstseins
Vermittlung von Selbstwirksamkeitserleben und Erfolgserfahrungen (die der Kränkbarkeit bzw. potenziellen Kränkungen als Tatauslöser entgegenarbeiten),
Abbau von Ängsten (z. B. bezüglich Noten oder Versetzung)
Als Präventionsmaßnahmen zur Verminderung von Risikofaktoren gelten etwa:
Zugangskontrolle zu Waffen
Verbot bzw. Kontrolle bestimmter Gewaltdarstellungen 25
Verhinderung bzw. Verminderung von Modellwirkungen durch opferbezogene, sachliche und keinesfalls idealisierende Darstellung von Amoktaten 26
Hinsichtlich des zuletzt genannten Aspekts der Bekämpfung von Nachahmungstaten (der sog. Copycat-Effekt) schlägt Robertz (2007b) das folgende Maßnahmenpaket für Medien und Pressestellen vor: 27
(1) Keine Vermutungen zum Motiv äußern, um eine mögliche Identifikation mit dem Täter zu verhindern.
(2) Keine Photos und Namen weitergeben, um Distanz zum Täter zu schaffen.28
(3) Keine Vermutungen zur Rolle bestimmter Personen im Tathergang äußern, um die Entstehung von Mythen bzw. „Heldengeschichten“ zu verhindern.
(4) Keine zu konkrete Darstellung des Tathergangs bzw. bestimmter Details (z. B. Kleidung, Waffen usw.) liefern, um die Gewaltphantasien von möglichen Nachahmungstätern nicht (weiter) anzuregen.
(5) Keine zu konkrete Darstellung von Täterphantasien und emotionalem Bildmaterial (Tagebuchauszüge, Videos, Zeichnungen usw.) verfügbar machen, um Schnittstellen zur Situation und Phantasie von potenziellen Nachahmungstätern zu vermeiden.
Die einzelfallbezogene Prävention (Krisenintervention) muss darin bestehen, die „Problemschüler“ zu erkennen, beispielsweise anhand von Vorbereitungs-handlungen und Planungen, und zugleich Hilfen anzubieten. 29
Allerdings ist die subjektive Verzerrung der eigenen Lage ein gravierendes Problem für einzelfallbezogene, differenzielle Präventionsansätze. Aufgrund von Verdrängungsmechanismen und der mächtigen Nebenrealität ist der Leidensdruck beim (potenziellen) Täter lange Zeit eher gering. Bannenberg (2007) schlägt in diesem Zusammenhang spezielle flächendeckende Lehrerfortbildungen zum Erkennen bestimmter Indikatoren vor (vgl. Robertz, 2005). Angesichts der Erkenntnis, dass Schulamoktäter ihre Hinweise im Vorfeld der Tat zumeist an ihre Peer Group gegeben hatten, sollte der Schüleraufklärung zukünftig ebenfalls größere Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Grundsätzlich sollten, nicht zuletzt aufgrund der fehlenden Spezifität der Merkmale, produktive, helfende Maßnahmen den sanktionierenden Maßnahmen vorgezogen werden. Robertz (2004) erläutert, dass ein Schulverweis bei einem Jugendlichen mit intensiven Gewaltphantasien kontraproduktiv wirken kann: Durch den Ausschluss werden die letzten Schutzfaktoren geschwächt und damit das Risiko für die Tatumsetzung massiv erhöht. 30
Bannenberg (2007) empfiehlt diesbezüglich die Einrichtung von niederschwelligen Angeboten für Eltern und Jugendliche, um kompetente psychologische Hilfsangebote finden und Hinweise auf Auffälligkeiten kommunizieren zu können. 31
Darüber hinaus schlägt sie eine zukünftig engmaschigere Kontrolle von Waffenbesitzern auch bei kleinsten Auffälligkeiten der Söhne im Zusammen-hang mit Waffenmissbrauch vor.
In der Zusammenschau des bisher Gesagten lässt sich der „Weg eines Amoktäters“ (Hoffmann, 2007) an den folgenden Stellen durchkreuzen, wobei die entsprechenden Maßnahmen sukzessive von der Prophylaxe – zuerst Stärkung der Schutzfaktoren, dann Abbau von Risikofaktoren – zur Krisenintervention übergehen:
(1) Verhinderung der sozialen und persönlichen Defizite
(2) Verhinderung der Kränkung
(3) Verhinderung der Nebenrealitätsbildung
(4) Verhinderung der Entwicklung von Tötungsphantasien
(5) Verhinderung der Voraussetzungen für die Realisierung der Tat (Waffenzugang, Übung im Umgang)
(6) Verhinderung der Tatrealisierung
Fußnoten:
25 Problematisch sind die damit einhergehende Erhöhung des Anreizes und die vielfältigen illegalen Beschaffungsmöglichkeiten illegalen Materials.
26 Vgl. hierzu auch den aus der Suizid- und Medienwirkungsforschung bekannten „Werther-Effekt“, wonach Medienberichte über prominente Selbsttötungen regelmäßig eine Welle von Nachahmungstaten verursachten (vgl. Ziegler & Hegerl, 2002). Darauf basierend veröffentlichte der Deutsche Presserat im Jahre 1997 die folgende Richtlinie: „Die Berichterstattung über Selbsttötung gebietet Zurückhaltung. Dies gilt insbesondere für die Nennung von Namen und die Schilderung näherer Begleitumstände. Eine Ausnahme ist beispielsweise dann zu rechtfertigen, wenn es sich um einen Vorfall der Zeitgeschichte von öffentlichem Interesse handelt.“
27 Diese Maßnahmen gelten im Besonderen für Medien mit großer Verbreitung beim jugendlichen Publikum. Problematisch ist dabei einerseits die zunehmende und nicht mehr steuerbare „Selbstvermarktung“ der Täter im Vorfeld der Tat über das Internet und andererseits der jeglicher Zensur entgegenstehende „Informationsauftrag“ der Medien.
28 Medienberichte sollten vielmehr die Folgen für die Opfer und deren Angehörige verdeutlichen.
29 Zum Beispiel durch Verhinderung von Nebenrealitätsbildung (vgl. Lempp, 2006), Anti-Aggressionstrainings, soziale Einbindung, Aufzeigen von Auswegen aus der Isolation, professionelle Beratung und Psychotherapie (vgl. Weilbach, 2007).
30 So z. B. bei der Amoktat am Gutenberg-Gymnasium in Erfurt im Jahr 2002.
31 Vgl. dazu das Hinweisportal „Internetwache“, das im Anschluss an die Amoktat in Emsdetten durch das Innenministerium und das Landeskriminalamt NRW entwickelt worden ist. Die „Internetwache“ ist seit dem 22. Dezember 2006 unter http://www.polizei.nrw.de/internetwache erreichbar und ergänzt das bestehende Online-Polizeiportal. Das Portal bietet dem Internetnutzer ein vergleichsweise niederschwelliges Angebot, um der Polizei schnell und unkompliziert mögliche Gefahren bis hin zu geplanten Amoktaten zu melden (vgl. Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen, 2007).