Wie wird man Sportschütze?

Der Weg zum Sportschützen oder zur Sportschützin ist davon abhängig, ob man mit erlaubnisfreien oder erlaubnispflichtigen Waffen schießen möchte.

Erlaubnisfrei sind in Deutschland der Bogen, die Armbrust sowie Druckluft- / CO2-Waffen, deren Mündungsenergie maximal 7,5 Joule beträgt.

Erlaubnispflichtig hingegen sind Druckluft- / CO2-Waffen, deren Mündungs-energie über 7,5 Joule liegt und "echten" Feuerwaffen.

Die jeweiligen Definitionen kann man der Anlage 1 des Waffengesetzes, Abschnitt 1 / Unterabschnitt 1 (WaffG, Stand 2009) entnehmen.

In beiden Fällen sollte man sich einen Verein suchen, der entsprechende Disziplinen anbietet. Das hat neben der Geselligkeit den Vorteil, mehrere Waffen zur Probe schießen zu können und von "dienstälteren" Schützen einige Tipps und Tricks zu erfahren. Möchte man mit erlaubnispflichtigen Waffen schießen, führt an einem Verein kaum ein Weg vorbei (s.a. andere Möglichkeit).

Hat man sich entschieden, Luftpistole, Bogen oder Armbrust zu schießen, ist man mit 18 Jahren und einem Vereinsbeitritt schon am Ziel. Gegen einen ensprechenden Altersnachweis kann man alle erlaubnisfreien Waffen erwerben und im Verein oder im entsprechenden Dachverband gegeneinander in Wettkämpfen antreten.

Komplizierter wird es, wenn man mit erlaubnispflichtigen Waffen schießen möchte (§§ aus dem WaffG, Stand 2009):

  • Das Mindestalter für den Erwerb von erlaubnispflichtigen Waffen ist 18 Jahre (§ 4).
  • Für eine Erwerbserlaubnis muss man weiter die nötige Sachkunde (Lehrgang) nachweisen (§ 7),
  • zuverlässig sein (keine Vorstrafen in den letzten Jahren, § 5),
  • die persönliche Eignung besitzen (nicht drogenabhängig, geschäftsfähig, § 6) und
  • ein Bedürfnis nachweisen (z. B. Vereinsmitgliedschaft, § 8).

Weiter muss man durch den Verein nachweisen lassen, dass man seit mindestens einem Jahr Mitglied ist und regelmäßig am Training teilgenommen hat. Diese Grundvoraussetzungen ermöglichen es, Kleinkaliber-Kurz-waffen und -Langwaffen sowie glattläufige Langwaffen (Flinten) mit der dazugehörigen Muniton zu erwerben (§ 14). Grob kann man sich an den Waffen orientieren, die bei den Olympischen Spielen geschossen werden. Kleinkaliber ist hier lt. Gesetz als .22 l.r. definiert und die Flintenkaliber als 12 und kleiner (§ 14)

Für den Erwerb von Großkaliber-Langwaffen und Großkaliber-Kurzwaffen muss man allerdings das 21. Lebensjahr vollendet haben und ein psychologisches Gutachten beibringen (§§ 6, 14). Dieses Gutachten entfällt ab dem 25. Lebensjahr (§ 6).

Die andere Möglichkeit (ohne Verein) besteht darin, auf einem genehmigten Schießstand Munition zu kaufen und sich Waffen zu leihen. Sein Training lässt man sich von der Standaufsicht bescheinigen und stellt damit seinen Antrag auf eine Erwerbserlaubnis. Als Anhaltspunkt sollte man im ersten Jahr alle 14 Tage einen Trainingstermin nachweisen.

Möchte man zwar an Wettkämpfen teilnehmen, sich aber vereinsmäßig nicht binden, bieten der Bund Deutscher Sportschützen, der Bund der Militär- und Polizeischützen, die Deutsche Schießsport Union und andere Verbände die Möglichkeit der Einzelmitgliedschaft, d.h., man wird direkt Mitglied im Verband.

Die Teilnahme an Wettkämpfen wird durch die Verbände dokumentiert und ist der beste Nachweis von schießsportlichen Aktivitäten. Hinzu kommt, dass man nach einer anerkannten Sportordnung schießt, was sich im Umgang mit den Behörden vereinfachend auswirkt.

In allen Fällen sollte man als Trainingsnachweis ein Schießbuch führen, in dem der Tag, der Ort, die Art der Übung und evtl. das geschossene Kaliber und die Schußzahl vermerkt ist.